Wenn sich Kandidaten für eine neue Arbeitsstelle bewerben, müssen sie einige Unterlagen einreichen. Hierzu gehören der Lebenslauf, Abschlusszeugnisse, Zertifikate über abgeschlossene Lehrgänge oder Nachweise über berufliche Qualifikationen. Allerdings gehen manche Arbeitgeber noch weiter und fordern ein Führungszeugnis. Dieses Dokument wird auch Strafregisterauszug oder Strafregisterbescheinigung genannt.

Was ist ein Strafregisterauszug?

Hier geht es um ein offizielles Dokument, das man als polizeiliches Führungszeugnis bezeichnet. In Österreich und in der Schweiz sagt man dazu Leumundszeugnis. Es stellt in der Bundesrepublik einen Auszug vom Bundeszentralregister dar, das sich im Bundesamt für Justiz befindet. Hier werden strafrechtliche Daten über Schuldunfähigkeit, Verurteilungen, Entscheidungen von Verwaltungsgerichten und weitere Daten gespeichert. In diesem Zentralregister befinden sich ebenso Informationen über die Verurteilung von deutschen Staatsbürgern im Ausland oder ausländischen Bürgern, die in Deutschland wohnen.

Führungszeugnis

Welche Arten von Strafregisterbescheinigungen sind erhältlich?

Für private Zwecke gibt es die einfache Form vom Führungszeugnis. Hierin sind lediglich die Verurteilungen für Geldstrafen mit mindestens 90 Tagessätzen sowie die Bewährungsstrafen von mehr als einem Vierteljahr und Haftstrafen enthalten. Die europäische Strafregisterbescheinigung ist für europäische Bürger gedacht, die in Deutschland leben. Sie beinhaltet ebenso Einträge über die Verurteilungen im Herkunftsland. Es wird der erweiterte Strafregisterauszug verlangt, wenn der potenzielle Arbeitnehmer bei seiner Tätigkeit mit minderjährigen Personen Kontakt hat. Überdies ist es möglich, dass bestimmte Behörden eine Strafregisterbescheinigung anfordern, welche mehr Daten im Gegensatz zum privaten Registerauszug enthält.

Wann darf vom Arbeitgeber eine Strafregisterbescheinigung verlangt werden?

Das darf lediglich dann erfolgen, wenn der künftige Angestellte in einer Vertrauensposition arbeiten soll. Das trifft zum Beispiel zu beim Umgang mit Sachwerten oder größeren Sachwerten. Der Strafregisterauszug kann auch angefordert werden, wenn man zukünftig im Sicherheitsgewerbe, als Lehrer, Erzieher, Trainer oder Vergleichbares für Heranwachsende verantwortlich ist. Mit der Strafregisterbescheinigung soll der Arbeitgeber davon überzeugt werden, dass der Bewerber für die Stelle die notwendige Eignung hat. Daher dürfen nur Arbeitgeber einen Strafregisterauszug verlangen, die berechtigterweise wissen wollen, ob der Bewerber im Strafregister Einträge hat.