polizeiliches führungszeugnis beantragen

Ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen kann jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, und kostet 13 € Gebühr, welche bei der Antragsstellung bezahlt werden muss. Die Beantragung findet bei der örtlichen Meldebehörde entweder im Rathaus, im Bürgerbüro oder im Gemeindeamt statt. Bezieher von sozialen Leistungen wie beispielsweise ALG2 können von der Gebühr befreit werden, indem sie bei der Antragsstellung ihren gültigen Bescheid vorlegen. Alternativ kann das polizeiliche Führungszeugnis auch über das amtliche Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ) beantragt werden. Bei Letzterem wird ein elektronischer Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie einem sechsstelligen PIN benötigt.

polizeiliches führungszeugnis beantragen

Wissenswertes

Früher wurde das Führungszeugnis direkt bei der Polizei beantragt, weshalb es polizeiliches Führungszeugnis hieß. Heute heißt es nur noch Führungszeugnis. Ein privates Führungszeugnis verlangen häufig private Arbeitgeber. Ein erweitertes Führungszeugnis wird dagegen von Arbeitgebern verlangt, die mit Betreuung, Ausbildung sowie beruflichem Kontakt mit Minderjährigen, Geld- und Werttransport, allgemein sensiblen Tätigkeiten, Erziehung und beruflicher oder ehrenamtlicher Beaufsichtigung zu tun haben. Falls im Bundeszentralregister Einträge vorhanden sind, dann finden sich hier deutlich mehr Informationen. Ein behördliches Führungszeugnis wird bei Bewerbungen auf eine behördliche bzw. amtliche Stelle verlangt. Dieses wird der arbeitgebenden Behörde direkt zugesandt. Außerdem gibt es ein europäisches Führungszeugnis für Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedsstaaten. Seit dem 18. Februar 2019 hat das Führungszeugnis ein neues Erscheinungsbild mit größerem Adressfeld und die Personendaten finden sich nun dreisprachig rechts daneben. Enthält das Führungszeugnis keine Einträge, so steht dies nun ebenfalls in den drei Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch.

polizeiliches führungszeugnis beantragen